MPU wegen Drogen


Drogen am Steuer sind insgesamt genauso gefährlich wie Alkohol, daran ändert auch die derzeitige Cannabis-Diskussion nichts. Ob Heroin, Kokain, Amphetamine (Speed, Pep, XTC, MDMA, oder andere Designerdrogen wie 3MMC, o.ä.) oder eben Cannabis, verändern wie Alkohol auch das Leistungsvermögen und Reaktionsverhalten. Eine MPU wegen Drogen, ist ein sehr komplexes Thema und eine Herausforderung, die man ohne gute Vorbereitung kaum bestehen kann.

 

Wir erklären auf dieser Seite unter anderem:

Wann wird eine MPU wegen Drogen angeordnet? Gibt es Ausnahmen?

Wie läuft eine MPU wegen Drogen ab?

Wie verhält sich das mit dem Abstinenznachweis?

 


Wann wird eine MPU wegen Drogen angeordnet?

Eine MPU kann wegen Drogenkonsum, oder manchmal auch wegen Drogenbesitz und / oder Handel damit, angeordnet werden. Ganz sicher aber, wenn in einer Polizeikontrolle der ("freiwillige") Drogentest positiv ausgefallen ist. Hierzu stehen der Polizei sowohl Wisch- als auch Urintests zur Verfügung. Fällt dieser erste Test positiv aus wird eine Blutentnahme folgen, um den tatsächlichen Wert im Blut bestimmen zu können. Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine wirklichen Grenzwerte, außer eben 0,00

 

Ausnahmen hiervon kann, je nach Bundesland und Fahrerlaubnisbehörde, Cannabis darstellen. Wenn man bisher nie wegen Drogen oder Alkohol auffällig geworden ist (auch nicht außerhalb des Straßenverkehrs), kann es sein, dass die Führerscheinstelle von einem bestehenden Trennungsverhalten zwischen Konsum und Fahren ausgeht. Aber eine 100%-ige Sicherheit hierzu besteht nicht. Ganz sicher keine Ausnahme wird es bei harten Drogen, wie Amphetaminen (Speed, XTC, etc.) geben. Auch bei  Opiaten / Opiatabkömmlingen  (Heroin, Oxicodon, Tilidin, ...) wird keine Ausnahmen geben, wenn diese missbräuchlich verwendet wurden. Kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das sowohl den Besitz als auch die Einnahme auf Grund körperlicher Beschwerden (bspw. starken Schmerzzuständen) rechtfertigt, ist es wiederum Ermessenssache der Führerscheinstelle. In diesem Falle würden wir neben einer unverbindlichen Kontaktaufnahme mit uns auch anwaltlichen Rat empfehlen.


Wie läuft eine MPU wegen Drogen ab?

Bei einer MPU wegen Drogen lautet die Fragestellung oft "Kann Herr/Frau XYZ ein Fahrzeug der Klasse B,CE,A1 trotz Hinweis auf Drogenkonsum sicher führen? Liegt eine stabile Abstinenz vor und ist in Zukunft nicht zu befürchten, dass Herr/Frau XYZ in Zukunft wieder Drogen im Sinne des BtMg oder andere, psychoaktiv wirkende Stoffe missbräuchlich konsumiert?"

Das ist quasi ein Rundumschlag. Die Fragestellung ist sehr komplex, entsprechend werden auch die Untersuchungen ausfallen:

 

Medizinisch (neurologisch): Regelmäßiger Drogenkonsum, oder Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum, führt zu Veränderungen im Gehirn. Diese sind je nach Droge unterschiedlich, aber im Ergebnis beeinträchtigen sie das Reaktionsvermögen, wie auch das Leistungsvermögen. Bei einer MPU wegen Drogen wird am Untersuchungstag immer auch eine Urinprobe gefordert, um ggf vorangegangenen Drogenkonsum zu entdecken, oder eben Drogenkonsum auszuschließen. Die Abgabe der Urinprobe erfolgt unter Sicht des entsprechenden Arztes / Ärztin. Es empfiehlt sich mind. gut eine Woche vorher z.B. auf Mohnbrötchen / Mohnkuchen, Hanf-Öl oder Teefilter aus Hanf, usw. zu verzichten. Ist der Urintest am Untersuchungstag positiv auf Opiate und Cannabis, hilft wahrscheinlich auch der Kassenzettel aus der Bäckerei für das Stück Mohnkuchen mit Hanf-Tee zum Frühstück nichts mehr.

 

Reaktionstest / Leistungstest: An einem Computer müssen entsprechende Tests absolviert werden, hier gibt es verschiedene Testsysteme. Alle haben gemeinsam, dass sie das Reaktions-, Merk- und Denkvermögen sowie die  Reaktionszeit testen, bzw. inwieweit der bisherige Drogenkonsum diese bereits verändert haben. Z.b. werden beim "Wiener Testsystem" der Firma Schufried Bilder von Verkehrssituationen etwa eine Sekunde lang gezeigt, im Anschluss an das Bild muss man auswählen, ob darauf Autos, Fußgänger, Ampeln, Verkehrszeichen, Radfahrer, etc. zu sehen waren.

 

Fragebogen: Bei einer MPU wegen Drogen wird in einem Fragebogen neben der allgemeinen persönlichen Lebenssituation (verheiratet, geschieden, Single, Kinder, Beruf etc.) und allgemeinen MPU-Fragen vor allem die "Drogenkarriere" abgefragt: Wann wurden welche Drogen das erste Mal konsumiert, wann das letzte Mal, und wie oft wurden welche Drogen konsumiert? Diese Angaben sollten sich unbedingt mit den Antworten im psychologischen Gespräch decken, auch im medizinischen Untersuchungsteil wird das nochmal Thema sein. Zum Beispiel wird aus der (ggf. gefundenen Menge) und der Konsumhäufigkeit auf die konsumierte Menge geschlossen, bzw. errechnet.Wenn das nicht schlüssig zusammenpasst, wird das Gutachten eher negativ ausfallen.

 

Psychologisches Gespräch: Das ist mit Abstand der schwierigste Teil. Wenn man durchfällt, dann am Häufigsten im psychologischen Gespräch (ganz gleich ob Drogen, Alkohol oder andere Auffälligkeiten (im Straßenverkehr)). Der Psychologe will verstehen, warum Du Drogen genommen hast, wie es zur Fahrt unter Drogeneinfluss kommen konnte, wie Drogen ggf. in den Alltag integriert wurden und vor allem, ob Du einsichtig bist. Welche Strategien wurden entwickelt, um zukünftigen Drogenkonsum auszuschließen? Bloße Beteuerungen helfen da nicht weiter, für den Psychologen müssen die Antworten schlüssig und "rund" sein, er (oder natürlich auch sie) muss eine Veränderung erkennen können. 


Wie verhält sich das mit dem Abstinenznachweis?

Egal ob bei einer MPU wegen Drogen oder einer MPU wegen Alkohol ist der Nachweis der Abstinenz, also des Nicht-Konsums, über einen längeren Zeitraum nachzuweisen, und zwar lückenlos. Mittlerweile werden Abstinenzzeiten von 15 Monaten gefordert. Hierzu gibt es unterschiedliche Methoden, und es sind ein paar Dinge zu beachten.

 

Haarprobe:

Mit einer Haarprobe kann man seine Abstinenz der vergangenen 6 Monate (bei Drogen) nachweisen. Bei Alkohol verkürzt sich dieser Zeitraum auf 3 Monate. Dieser Zeitraum ist nicht willkürlich gewählt, sondern hat einen ganz praktischen Hintergrund. Haare wachsen etwa 0,8 bis 1,2 cm pro Monat. Nach erfolgtem Drogenkonsum werden die Abbauprodukte der konsumierten Substanz u.a. in den Haarwurzeln eingelagert, und wachsen dann mit dem Haar heraus. Je länger das Haar wird, umso länger "zieht" sich die Ablagerung und "verwischt" irgendwann bis unter die Nachweisgrenze. Daher sechs Monate, bzw. nicht mehr als vier Monate vor dem MPU-Termin. War die letzte Haarprobe am 29.09. und der MPU-Termin ist am 31.01. sind das vier Monate + 2 Tage - da kommts dann sehr auf auf den guten Willen der Beratungsstelle an, ob das akzeptiert wird.

Hat man bereits sechs Monate oder länger vor Eingang der MPU-Anordnung nichts mehr konsumiert, kann man mit einer Haarprobe u.U. die führerscheinlose Zeit verkürzen, wenn man sich sofort darum kümmert.

 

Urintests

Die konsumierte Substanz wird in der Leber verstoffwechselt und die Abbauprodukte werden über die Nieren ausgeschieden. Allerdings nicht auf einmal, sondern diese werden zunächst teilweise eingelagert und nach und nach ausgeschieden. Die Abbauprodukte des Alkohol bspw. sind etwa drei bis vier Tage (je nach Menge) nachweisbar, Cannabis u.U. auch drei Monate. Das liegt daran, dass Cannabis, bzw. THC lipophil ist, d.h. es wird in die Fettzellen eingelagert. Beginnt man nun eine Diät, oder treibt plötzlich Sport, werden die Fettzellen abgeschmolzen, das eingelagerte THC freigesetzt und findet sich dann im Urin, bzw. auch Blut, wieder. Die Häufigkeit der Urinkontrollen unterscheiden sich etwas je nach Anbieter, aber sind meist:

 

6 Monate Nachweis: 4 - 5 Urinscreenings

12 Monate Nachweis: 6 - 7 Urinscreenings

15 Monate Nachweis: 7 - 8 Urinscreenings

 

Entscheidet man sich für ein Urinkontrollprogramm, ist man terminlich ein wenig eingeschränkt. Hier wird man 24 Stunden vor der Urinabgabe dazu "eingeladen". Der Termin ist einzuhalten, man kann ihn höchstens ein paar Stunden verschieben. Kann man den Termin nicht wahrnehmen, beginnt der Kontrollzeitraum von vorne. Urlaube, oder berufsbedingte Abwesenheit, muss dem Anbieter zwingend vorher mitgeteilt, bzw. mit diesem abgesprochen werden.

 

Es ist darauf zu achten, dass nur entsprechend akkreditierte (also entsprechend zugelassene) Einrichtungen / Ärzte die Proben nehmen. Dies sind in aller Regel Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder "Arbeitsmedizin. Ebenso, falls in Deiner Nähe vorhanden, das rechtsmedizinische Institut der Universität. Der eigene Hausarzt scheidet in den allermeisten Fällen aus.


Nimm jetzt Kontakt auf!

Schreib uns am besten über nebenstehendes Kontaktformular.

Alternativ sind wir auch für Dich erreichbar:

 

Email: mpu_tut@honrett.de

Telefon: 0800 0192220 (kostenfrei)

WhatsApp: 01727661380

 

Wir wissen, Du sitzt "wie auf Kohlen". Wir melden uns schnellstmöglich zurück - versprochen!

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.



Dieses Buch ist, neben dem Buch "Persönliche Gründe", die Arbeitsgrundlage für eine erfolgreiche MPU wegen Drogen.

 

In dem Buch sind alle Themen ausführlich beschrieben, wie sie in unserer MPU-Vorbereitung durchgearbeitet werden. Es werden alle Fragen der Gutachter erklärt, was dahinter steckt und wo sich Stolperfallen verbergen. Außerdem erhältst Du alle Informationen zum Thema "Drogen", die Du sonst nur in teuren Gruppenseminaren vermittelt bekommst.

Das Buch wurde entsprechend den neuen Beurteilungskriterien (4. Auflage, ab 01.07.2023) umfangreich überarbeitet und aktualisiert. 

 

Autor: Martin Formann, MPU-Beratungsstelle Augsburg

ISBN-Nr.: 978-3-9821147-1-2

Preis: 36,00 Euro inkl. 7% MwSt., versandkostenfrei da Downloadprodukt

erhältlich als PDF (167 Seiten) und EPUB (1.047 MB) zum Download

(Du wirst auf die entsprechende Seite des Autors weitergeleitet)

Solltest Du Dir das Buch, oder ggf. beide Bücher, vorab herunterladen wollen, rechnen wir den Preis selbstverständlich auf das erste kostenpflichtige Beratungsgespräch an.

Solltest Du Dir das Buch, oder ggf. beide Bücher vorab herunterladen, rechnen wir den Preis dafür selbstverständlich auf das erste kostenpflichtige Beratungsgespräch an.



.